UR im eingeschränkten Betrieb

Kontakt

Hotline für Studierende

Tel: +49 381-498 1230
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 09:00-17:00 Uhr
Freitag 09:00-13:00 Uhr

studiumuni-rostockde

 

Hotline für Beschäftigte

Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr

s31.dienstleistungsportaluni-rostockde

Physische Präsenz ist für das Wesen und Selbstverständnis unserer Universität unabdingbar. Infolge der aktuellen Situation sind jedoch vielfältige  Einschränkungen erforderlich, um die Betriebsfähigkeit der UR sichern und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen sowie der Studentinnen und Studenten zu schützen. Handlungsrahmen hierfür sind inbesondere die Hochschul-Corona-Verordnung M-V sowie das Infektionsschutzgesetz. Aktuelle Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Landkreises; für die Hansestadt Rostock auf den Internetseiten des Rathauses

Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort am besten entscheiden, wie die Betriebsfähigkeit gesichert und gleichzeitig die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden kann. Die Entscheidung darüber, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können, soll deshalb die/der direkte Vorgesetzte (Fachvorgesetzte) im Einvernehmen mit der/dem Beschäftigten treffen. Für die Übergangszeit ab dem 20.03.2022 bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht.

Die meisten Gebäude sind für Studierende und Beschäftigte der Universität Rostock geöffnet. Es besteht für alle Personen in den Gebäude der Universität Rostock grundsätzlich die Empfehlung, eine Mund-Nasen-Bedeckung nach FFP2 Standard zu tragen. Alle Regelungen im Detail finden Sie hier auf den Webseiten „CORONA Sonderinformationen".

Bei Änderungen der aktuellen Regelungen informieren wir im Dienstleistungsportal unter UR-interne Nachrichten.

Für die UR gilt insbesondere:

Dienstliche Tätigkeiten

Die Universität Rostock ist ein Ort zum Lernen und Arbeiten, an dem die Präsenz der Beschäftigten und der Studierenden von zentraler Bedeutung für gute Zusammenarbeit ist.

Das Rektorat empfiehlt den Fakultäten und Einrichtungen, für die Übergangszeit ab dem 20.03.2022 bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten", dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht.

Die geltenden Regelungen sind detaillierter erklärt unter CORONA Sonderinformationen > Personal > Regelungen zum Arbeitsort.

Zutritt für Gebäude der UR

Die Gebäude sind für Studierende und Beschäftigte der Universität Rostock zur Erledigung Ihrer Aufgaben, Anliegen und Teilnahme an den Veranstaltungen geöffnet. Gleichzeitig sind die Gebäude für Publikumsverkehr geöffent. Es gilt die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach FFP2-Standard.

Die geltenden Regelungen sind detaillierter erklärt unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden.

Aufenthalt in Gebäuden der UR

Büros, Beratungsräume, Teeküchen etc. sollen zu jedem Zeitpunkt nur von einer Person genutzt werden. Bitte tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung, um sich und andere zu schützen. Die geltenden Regelungen sind detaillierter erklärt unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden.

In Laboren und Spezialräumen arbeiten

Arbeiten in Laboren und Speziaräumen sind nur erlaubt, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit gewährleistet ist. Die Regelungen sind detaillierter erklärt unter CORONA Sonderinformationen > Forschung > Regelungen zum Laborbetrieb.

Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) durchführen

Veranstaltungen zur internen Organisation (Bsp.: Arbeitstreffen, Gespräche, Dienstberatungen  etc.) sowie Veranstaltungen mit externen Personen (Bsp.: Projekttreffen mit externen Vertragspartnern, Weiterbildung mit externen Teilnehmenden oder Dozierenden) sind nach Möglichkeit als Videokonferenz durchzuführen.

Laut aktueller Erlasslage sind Veranstaltungen in Präsenz sind auf das absolute Minimum zu reduzieren. Sofern Veranstaltungen in Präsenz, welche zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs in Lehre, Forschung und Verwaltung dienen, stattfinden müssen, ist dies unter den maßgeblichen Regelungen möglich.

Um Universitätsangehörigen in Zeiten von Corona die Durchführung von Veranstaltungen in Präsenz im Innen- und Außenbereich (außer Lehrveranstaltungen) zu ermöglichen steht nun ein Handlungsrahmen zur Verfügung. 

Die geltenden Regelungen sind detaillierter erklärt unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen).

Raumbelegung

Veranstaltungen zur internen Organisation (Bsp.:Arbeitstreffen, Gespräche, Dienstberatungen  etc.) sowie Veranstaltungen mit externen Personen (Bsp.: Projekttreffen mit externen Vertragspartnern, Weiterbildung mit externen Teilnehmenden oder Dozierenden) sind möglichst als Videokonferenz durchzuführen. Für in Präsenz geplante Treffen überprüfen Sie bitte kritisch, ob auf eine Videokonferenz gewechselt werden kann.

Sofern eine Veranstaltung in Präsenz stattfindet, müssen die Abstandsregeln eingehalten werden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit gewährleistet sein.

Hierfür wird im LSF die maximale Raumbelegungszahl ausgewiesen. Unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regelungen zur Nutzung von Räumen finden Sie weitere Informationen zur Raumbelegung und einen Musterbestuhlungsplan.

Stand: 21.03.2022