Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen)
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Hotline für Beschäftigte
Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 07:00-17:00 Uhr
Freitag 07:00-14:00 Uhr
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Um Universitätsangehörigen in Zeiten von Corona die Durchführung von Veranstaltungen in Präsenz im Innen- und Außenbereich (außer Lehrveranstaltungen) zu ermöglichen steht nun ein Handlungsrahmen zur Verfügung.
Der vorliegende Handlungsrahmen überführt die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die spezifischen Maßgaben des Landes M-V in die Praxis der Veranstaltungsorganisation. Er gilt für Veranstaltungen zur internen Organisation (Bsp.: Gremien, Arbeitsberatungen etc.) sowie für Veranstaltungen mit externen Personen (Bsp.: Projekttreffen mit externen Vertragspartnern, Weiterbildung mit externen Teilnehmenden oder Referenten). Ausgenommen von den Regelungen sind Lehrveranstaltungen. Externe Veranstaltungen, für die Räume an der UR durch Dritte angemietet werden, dürfen vorerst bis zum 31. Dezember 2020 weiterhin nicht stattfinden.
Veranstaltungen in Präsenz sind auf das absolute Minimum zu reduzieren. Ausschließlich Veranstaltungen in Präsenz, welche zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs in Lehre, Forschung und Verwaltung dienen, können unter den maßgeblichen Regelungen stattfinden.
Stand: 09.12.2020
- Handlungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich an der Universität Rostock (außer Lehrveranstaltungen)
- Hygienekonzept für eine Präsenzveranstaltung im Innen- und Außenbereich
- Anwesenheitsliste für eine Präsenzveranstaltung im Innen- und Außenebreich
- Verarbeitungsverzeichnis gemäß Art. 13 DSGVO
- Handreichung "Hygienetipps" für Teilnehmende der Veranstaltung