Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden

Kontakt

Hotline für Beschäftigte

Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr

s31.dienstleistungsportaluni-rostockde

Die Anwesenheit von Beschäftigten in den Gebäuden der UR ist zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebes erforderlich. Gleichzeitig muss es auch weiterhin oberstes Ziel sein, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen.

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Fachvorgesetzten und Ihren Kolleginnen und Kollegen ab, um die Büros, Labore und Werkstätten wie vorgeschrieben zu nutzen. Berücksichtigen Sie bitte insbesondere die Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden sowie die Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach FFP2-Standard.

Zutritt zu Gebäuden

Der Zutritt zu den Gebäuden ist für Universitätsangehörige gestattet, wenn sie:

  • Tätigkeiten in den Gebäuden ausführen, die im Zusammenhang mit der Lehre stehen sowie dienstliche Belange (Beschäftigte Universität Rostock, inklusive Hilfskräfte) darstellen.
  • Lehrveranstaltungen und Termine in Verbindung mit Studium und Lehre wahrnehmen

Veranstaltungsteilnehmende dürfen sich nur für den entsprechenden Zeitraum der Veranstaltung in dem jeweiligen Gebäude aufhalten.

Aufenthalt in Gebäuden

Die Anwesenheit in den Gebäuden der UR ist notwendig, um den universitären Betrieb kontinuierlich aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig sind Begegnungen von Personen, beispielweise auf dem Flur, in Teeküchen und Treppenhäusern, nicht vollständig auszuschließen. 

Dringend empfohlen wird: 

  • Halten Sie sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
  • Arbeiten in Laboren und Werkstätten sind nur erlaubt, wenn der direkte Kontakt unterbunden und gleichzeitig die Arbeitssicherheit aufrechterhalten ist.
  • Tragen sie in den öffentlichen Bereichen der Gebäude einen Mund-Nasen-Schutz nach FFP2-Standard.

Bitte beachten Sie die "Empfehlungen zur Nutzung von Büros durch mehrerer Personen".

Regelungen für Fremdfirmen in den Liegenschaften der UR

Fremdfirmen, die z. B. Geräte und Maschinen warten, liefern, aufbauen, sind auch derzeit, während der Pandemie, auf verschiedenste Weise in den Liegenschaften der Universität Rostock tätig. Auftraggeber sind Fakultäten, Institute und andere Bereiche der Universität Rostock. Es ist notwendig, dass die Verantwortlichen der Fremdfirmen und deren Mitarbeiter vor Ort über die getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2.- Virus informiert werden.

Dazu wurde durch die Stabsstelle A eine Betriebsanweisung erstellt, die gemeinsam mit der Hausordnung der UR den Mitarbeitern der Fremdfirmen im Vorfeld der Tätigkeit und vor Ort bekannt gegeben wird.

Sollten Fremdfirmen bei Ihnen demnächst tätig sein, so senden Sie vor Beginn der Arbeiten die Betriebsanweisung und die Hausordnung an die Fremdfirma. Gleichzeitig übermitteln Sie bitte das „Formblatt Fremdfirmenerklärung, Pandemie Coronavirus SARS- CoV 2“ an den Auftragnehmer. Vorher füllen Sie bitte die dafür vorgesehenen Felder des Auftraggebers aus. Der Auftragnehmer schickt das vollständige ausgefüllte Formblatt an Sie zurück. Den Mitarbeitern der Fremdfirmen, die dann vor Ort anwesend sind, legen Sie bitte das Formblatt „Anwesenheitsliste Fremdfirmen“ vor und lassen es ausfüllen. Da dieses Formblatt der Kontaktnachverfolgung dient, kann es nach vier Wochen vernichtet werden.

Alle Unterlagen verbleiben bei den jeweiligen verantwortlichen Mitarbeitern der UR. 

Regelungen für die Nutzung von Räumen durch mehrere Personen gleichzeitig

Bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort entscheiden, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können. (vgl. dazu die Nachricht vom 15.03.2022).

Um einen Anstieg der Infektionszahlen in unserer UR zu vermeiden, wird weiterhin empfohlen, die Büros in den Gebäuden der UR möglichst nur von einer Person zu nutzen,sofern die Arbeits- und Raumsituation es zulässt.

Wenn Sie einen Raum mit mehreren Personen gleichzeitig nutzen, empfehlen wir Ihnen:

  • Halten Sie sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
  • Installieren Sie Abtrennungen als technische Maßnahme, falls der Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Arbeitsplätzen aus betriebstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können.
  • Wir empfehlen das Tragen eines (mindestens eine medizinische) Mund-Nase- Schutzes (MNS), falls die Abstandregeln (1,50 m) dauerhaft nicht eingehalten werden kann, bzw. keine Abtrennungen installiert sind.
  • Wir empfehlen das Tragen eines MNS in den öffentlichen Bereichen der Gebäude (Flure, Eingangsbereiche, Teeküchen etc.).
  • Bilden Sie möglichst kleine und gleichbleibende Arbeitsgruppen.
  • Lüften Sie das Büro regelmäßig, indem Sie Fenster und Tür gleichzeitig öffnen – Stoß- und Querlüften.
  • Reinigen Sie gemeinsam genutzte Oberflächen regelmäßig zu Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende.
  • Vermeiden Sie die gemeinsame Benutzung von Arbeitsmaterialien wie Tastatur, Stifte und Telefon.
  • Vermeiden Sie den persönlichen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen außerhalb des eigenen Büros. Nutzen Sie stattdessen Telefonate oder Videokonferenzen.
  • Sollte das Büro so eingerichtet sein, dass Sie während der Tätigkeit an Ihrem Arbeitsplatz nicht ausreichend Abstand halten können, versuchen Sie den Abstand zwischen den Arbeitsplätzen zu vergrößern oder andere Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung umzusetzen.
  • Nutzen Sie Pausenräume etc. zeitversetzt.

Stand: 10.06.2022

Hinweise zum Tragen von Schutzmasken an der UR

MNS in Gebäuden
In den Gebäuden der UR wird allen Personen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) mit Standard FFP2 dringend empfohlen. 

MNS am Arbeitsplatz
Soweit arbeitsbedingt die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann und technische Maßnahmen wie Abtrennungen zwischen den Arbeitsplätzen nicht umsetzbar sind, wird den Beschäftigten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes dringend empfohlen oder die in der Anlage zur Corona-ArbSchV genannten Atemschutzmasken zum gegenseitigen Schutz tragen.

Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2 – Maske getragen werden muss, wird diese durch die UR zentral zur Verfügung gestellt. Die benötigte Anzahl der Masken sind an das Krisenmanagement zu senden.

Es werden medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung gestellt, wenn:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann

Es werden FFP2 Masken oder in der Anlage zur Corona-ArbSchV aufgeführte Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt, wenn:

  • Bei den Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolausstoß zu rechnen ist oder
  • Bei betriebsbedingten Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen eine anwesende Person keine Maske tragen muss

Die Hinweise des Herstellers und die Betriebsanweisung Atemschutzmasken sind zu beachten.

MNS in Lehrveranstaltungen und Veranstaltungen außerhalb der Lehre
Im Innenbereich ebenfalls die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske.

Stand: 02.05.2022

Publikumsverkehr

Alle Gebäude der UR sind für Publikumsverkehr geöffnet. 

 

Stand: 02.05.2022