Regelungen zur Nutzung von Räumen
Kontakt
Hotline für Beschäftigte
Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr
Die Anwesenheit von Beschäftigten in den Gebäuden der UR ist zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetrieb erforderlich. Gleichzeitig muss es auch weiterhin oberstes Ziel sein, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen.
Bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort entscheiden, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können (vgl. dazu die Nachricht vom 15.03.2022).
Um einen Anstieg der Infektionszahlen in unserer UR zu vermeiden, sollten die Büros in den Gebäuden der UR möglichst nur von einer Person genutzt werden, die Regelungen für Laboratorien und Sonderräume gelten weiterhin.
Mit den folgenden Empfehlungen wollen wir Sie unterstützen, wenn Sie einen Raum mit mehreren Personen gleichzeitig nutzen müssen. Diese Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Bundesarbeitsschutzverordnung SARS-COV-2 erarbeitet und sind zwingend einzuhalten.
Empfehlungen zur Nutzung von Räumen durch mehrere Personen gleichzeitig
Vorlage Gefährdungsbeurteilung für die Nutzung von Räumen durch mehr als eine Person gleichzeitig
Vorlage Protokoll Unterweisung für die Nutzung von Räumen durch mehr als eine Person gleichzeitig
Betriebsanweisung Atemschutzmasken
Vorlage Gefährdungsbeurteilung Tragen von FFP2-Masken
Stand: 25.04.2022
Ab 01.04.2022 gilt ein neuer Handlungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen (außer Lehre). Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von nicht-universitäre Veranstaltungen sind darin aufgeführt.
Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen)
Stand: 01.04.2022
In LSF sind auf der Grundlage des Handlungsrahmens für die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz an der Universität Rostock die neuen Belegungspläne für Lehrräume mit fester Bestuhlung (Hörsäle) für das SoSe 2022 eingepflegt worden. Diese sind ab sofort in LSF verfügbar.
Die Veranstaltungen sind so zu planen, dass in den jeweiligen Räumen grundsätzlich ein Mindestabstand von einem Meter im diagonalen Abstand (Schachbrettbelegung) eingehalten wird.
Ansprechpartner für Fragen: zvvz-supportuni-rostockde