Regelungen zur Nutzung von Räumen

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Hotline für Beschäftigte

Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr

s31.dienstleistungsportaluni-rostockde

Die Anwesenheit von Beschäftigten in den Gebäuden der UR ist zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetrieb erforderlich. Gleichzeitig muss es auch weiterhin oberstes Ziel sein, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen.

Sonderregelung für die Nutzung von Räumen innerhalb der UR

Ab dem 25.11.2021 vorerst bis zum 19.03.2022 wird Beschäftigten der UR die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice angeboten. Im Einvernehmen zwischen der fachvorgesetzten bzw. personalverantwortlichen Person und der/dem Beschäftigten kann die mobile Arbeit von Zuhause ermöglicht werden. Die Erreichbarkeit ist sicherzustellen.

Wenn die Arbeit nicht von zu Hause möglich ist, besteht weiterhin die Pflicht in den Räumlichkeiten der Universität zu arbeiten. Diese Regelung ersetzt die Verpflichtung einen Homeoffice-Arbeitsplatz ermöglichen zu müssen. Wir bitten die Fachvorgesetzten, in Abstimmung mit den betroffenen Beschäftigten nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Ausgenommen sind Labore sowie Spezialräume. Hier gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Stand: 31.01.2022

Regelungen für die Nutzung von Räumen durch mehrere Personen

Bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht. Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort entscheiden, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können. (vgl. dazu die Nachricht vom 15.03.2022).

Um einen Anstieg der Infektionszahlen in unserer UR zu vermeiden, wird weiterhin empfohlen, die Büros in den Gebäuden der UR möglichst nur von einer Person zu nutzen,sofern die Arbeits- und Raumsituation es zulässt.

Wenn Sie einen Raum mit mehreren Personen gleichzeitig nutzen, empfehlen wir Ihnen:

  • Halten Sie sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.
  • Installieren Sie Abtrennungen als technische Maßnahme, falls der Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Arbeitsplätzen aus betriebstechnischen Gründen nicht eingehalten werden können.
  • Wir empfehlen das Tragen eines (mindestens eine medizinische) Mund-Nase- Schutzes (MNS), falls die Abstandregeln (1,50 m) dauerhaft nicht eingehalten werden kann, bzw. keine Abtrennungen installiert sind.
  • Wir empfehlen das Tragen eines MNS in den öffentlichen Bereichen der Gebäude (Flure, Eingangsbereiche, Teeküchen etc.).
  • Bilden Sie möglichst kleine und gleichbleibende Arbeitsgruppen.
  • Lüften Sie das Büro regelmäßig, indem Sie Fenster und Tür gleichzeitig öffnen – Stoß- und Querlüften.
  • Reinigen Sie gemeinsam genutzte Oberflächen regelmäßig zu Arbeitsbeginn und zum Arbeitsende.
  • Vermeiden Sie die gemeinsame Benutzung von Arbeitsmaterialien wie Tastatur, Stifte und Telefon.
  • Vermeiden Sie den persönlichen Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen außerhalb des eigenen Büros. Nutzen Sie stattdessen Telefonate oder Videokonferenzen.
  • Sollte das Büro so eingerichtet sein, dass Sie während der Tätigkeit an Ihrem Arbeitsplatz nicht ausreichend Abstand halten können, versuchen Sie den Abstand zwischen den Arbeitsplätzen zu vergrößern oder andere Maßnahmen zur Minderung der Gefährdung umzusetzen.
  • Nutzen Sie Pausenräume etc. zeitversetzt.

Stand: 10.06.2022

Regelung zur Nutzung von Räumlichkeiten durch Dritte

Ab 01.04.2022 gilt ein neuer Handlungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen (außer Lehre). Die Rahmenbedingungen für die Durchführung von nicht-universitäre Veranstaltungen sind darin aufgeführt. 

Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen)

Stand: 01.04.2022

Belegunspläne für Räumlichkeiten der UR im LSF

In LSF sind auf der Grundlage des Handlungsrahmens für die Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz an der Universität Rostock die neuen Belegungspläne für Lehrräume mit fester Bestuhlung (Hörsäle) für das SoSe 2022 eingepflegt worden. Diese sind ab sofort in LSF verfügbar.

Die Veranstaltungen sind so zu planen, dass in den jeweiligen Räumen grundsätzlich ein Mindestabstand von einem Meter im diagonalen Abstand (Schachbrettbelegung) eingehalten wird.

Ansprechpartner für Fragen: zvvz-supportuni-rostockde