Regelungen im Umgang mit Selbsttests an der UR

Hotline für Beschäftigte

Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr

s31.dienstleistungsportaluni-rostockde

Der Corona Selbsttest oder Corona Schnelltest ist ein so genannter „Point-of-Care“ (POC) Antigentest. Der Test kann direkt vor Ort durchgeführt werden und liefert nach etwa 15 bis 30 Minuten ein Ergebnis. Selbsttests tragen dazu bei, sonst nicht erkannte Infektionen zu erkennen. Sie dienen nicht der „Freitestung“, z.B. um eine Quarantäne zu umge­hen oder zu verkürzen. Sich selbst zu testen ist freiwillig.

Die Universität Rostock bietet ausschließlich Selbsttests an, welche die Person selbst ohne weitere Unterstützung durchführt. Auch wenn Sie einen Selbsttest durchführen, sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu beachten. Ein negativer Selbsttest heißt nicht, dass Sie nicht infiziert sind.

Die Weitergabe der von der UR bereitgestellten Selbsttests an Dritte ist untersagt. Nicht benötigte Tests geben Sie bitte wieder zurück. Die Testkits sind sehr knapp und werden an anderer Stelle dringend benötigt.

Allgemeine Hinweise zur Durchführung

Die Durchführung der Tests ist freiwillig. Bitte beachten Sie die Information des Herstellers zur Durchführung des Selbsttests und zur Entsorgung des Testkits.

Es ist darauf zu achten, dass das gesamte Testkit auf der Außenverpackung CE-gelabelt ist. Diese Anforderung ist nicht erfüllt, wenn nur einzelne Komponenten des Testkits dieses Label tragen. Hinweis: Die noch in der UR vorhandenen Testkits tragen dieses Label nicht,  da sie zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens noch dem laufenden Konformitätsbewertungsverfahren unterlagen. Inzwischen ist das Verfahren abgeschlossen, so dass diese Kits jetzt als CE-konform gelistet sind. Neu bestellte Testskits tragen das Label auf der Verpackung und der Gebrauchsanweisung.

Was bedeutet ein positives Testergebnis und was ist zu tun?

Ein positi­ves Ergebnis mit einem geeigneten Selbsttest stellt zunächst einen Verdacht auf eine Covid-19 ­Infektion dar. Dieses positive Ergebnis ist jedoch keine Bestätigung einer Infektion.

Was ist zu tun?

  • Veranlassen Sie über Ihren/ Ihre Hausarzt / Hausärztin umgehend einen PCR-Test. Dieser PCR-Test ist per Gesetz verpflichtend.
  • Begeben Sie sich in häusliche Absonderung/Isolierung und reduzieren Sie konsequent ihre Kontakte, bis das Ergebnis des PCR-Tests bekannt ist.
  • Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über das notwendige Fernbleiben. Soweit möglich erledigen SIe ihre Arbeit von Zuhause entsprechend den Regelungen zum Arbeitsort
  • Bleiben Sie in häuslicher Absonderung bis ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt. 
  • Im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses verfahren Sie bitte laut Standardvorgehensweisen im Umgang mit Covid-19 Infektionen und melden dies online beim Krisenmanagement.
  • Wenn Sie einen positiven Selbststest haben, informieren Sie sich bitte ebenfalls auf den Seiten des für Sie zuständigen Landkreises über die speziell für Sie aktuell gültigen Regeln. Für die Hansestadt Rostock finden Sie diese aktuellen Regeln auf den Internetseiten des Rathauses.
Was bedeutet ein negatives Testergebnis und was ist zu tun?

Ein negatives Testergebnis schließt eine Covid-19 ­Infektion nicht aus. Diese Momentaufnahme besagt, dass die bzw. der Getestete zum Zeitpunkt der Durchführung des Test weniger wahrscheinlich andere Personen in seinem Umfeld infiziert.

  • Die Aussagekraft („Gültigkeit“) ist zeitlich begrenzt.
  • Dabei sinkt das Risiko, andere ohne Symptome, welche auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hinweisen, zu infizieren.
  • Steigt die Viruslast im Nasen-Rachenraum, kann man bereits am folgenden Tag ein positives Testergebnis erhalten.

Was ist zu tun?

  • Halten Sie auch bei einem negativen Testergebnis weiterhin die AHA+L­ Regeln ein.
  • Haben Sie trotz des negativen Testergebnis Symptome, welche auf eine Erkrankung mit dem Coronavirus hinweisen, kontaktieren Sie Ihren/ Ihre Hausarzt / Hausärztin zum weiteren Vorgehen und Abklärung.
Was bedeutet ein ungültiges Testergebnis und was ist zu tun?
  • Wiederholen Sie den Test. Dabei ist es wichtig, den Testablauf gemäß der Anleitung durchzuführen.
  • Kontaktieren Sie Ihren/ Ihre Hausarzt / Hausärztin oder ein Testzentrum, sofern auch das Ergebnis des wiederholten Tests ungültig ist.
Zertifikat für einen an der UR durchgeführten Selbsttest ausstellen

Fachvorgesetzte Personen mit Personalverantwortung können an der UR beschäftigten Personen das Ergebnis eines an der UR durchgeführten begleiteten Selbsttests bestätigen.

Für diese Bestätigung ist Voraussetzung, dass die bestätigende Person während des Selbsttests anwesend war. Für die Bestätigung nutzen Sie bitte das zur Verfügung gestellte Formular. Tragen Sie die Art des Selbsttests gemäß Beipackzettel ein.

 

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