Regelungen bei Erkältungssymptomen, Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung, Infektion mit Covid-19
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In Zeiten der Pandemie durch den SARS-CoV 2 ist es wichtig, bei ersten Anzeichen einer Erkältung die Sicherheit zu geben, wie die Mitglieder der UR mit diesen umgehen sollen.
In der kalten und nassen Jahreszeit können wir uns leicht eine Erkältung einfangen. Die Erkältungszeit hat in diesem besonderen Jahr durch SARS-CoV2 eine neue Gewichtung. Wichtig zu wissen ist, dass ein Schnupfen oder ein Husten nicht zwangsläufig auf eine Covid-19-Erkrankung hinweist und gleichzeitig ist eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Erkältungssymptomen unabdingbar. Wir alle fragen uns des Öfteren, ob wir oder unsere Kolleginnen und Kollegen mit den ersten Anzeichen einer Erkältung zu Hause bleiben sollten oder gar müssen.
Stand: 11.01.2021
Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu einem „typischen“ Krankheitsverlauf tätigen. Zu den am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust (Stand 27.08.2020, Quelle RKI). Deshalb ist es wichtig, sich bei unklaren Symptomen oder bei Unsicherheiten ärztlich beraten zu lassen. Nähere Informationen zur Krankheit finden Sie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts.
Handlungsempfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen (akuter respiratorischer Symptomatik)
Um den Mitgliedern der Universität Sicherheit im Umgang mit diesen Symptomen zu geben, bitten wir um Beachtung folgender Anhaltspunkte:
Sie sind selbst betroffen:
erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich zur Abklärung der Erkrankung unverzüglich an Ihren betreuenden Arzt. Die Regelungen zur Krankschreibung und zu Karenztagen gelten weiterhin.
Eine Erläuterung finden Sie im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalrechtliche Rundschreiben im Bereich Familie, Urlaub, Gesundheit > Erkrankung und Vorsorge.
an Covid-19 erkrankt zu sein, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.
erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst und klären sie unverzüglich telefonisch das weitere Vorgehen mit ihrem Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, aber der begründete Verdacht einer Infektion besteht.
Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.
erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Zum Schutz aller Mitglieder der UR ist es unabdingbar, dass unverzüglich eine Meldung an das Krisenmanagement und die Ihnen fachvorgesetzte Person erfolgt. Diese Meldung an das Krisenmanagement kann sowohl online als auch per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde erfolgen.
Teilen Sie bitte mit: Ihren Namen, wie wir Sie telefonisch erreichen können, in welchem Bereich Sie arbeiten, mit welchen Personen Sie direkten Kontakt hatten, in welchem Gebäude und Räumen Sie sich aufgehalten haben, ob Sie das Gesundheitsamt informiert haben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären.
erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können.
Zum Schutz aller Mitglieder der UR ist es unabdingbar, dass unverzüglich eine Meldung an das Krisenmanagement erfolgt. Diese Meldung kann sowohl online als auch per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde erfolgen.
Teilen Sie bitte mit: Ihren Namen, wie wir Sie telefonisch erreichen können, in welchem Bereich Sie arbeiten, mit welchen Personen Sie direkten Kontakt hatten, in welchem Gebäude und Räumen Sie sich aufgehalten haben, ob Sie das Gesundheitsamt informiert haben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären.
Eine Kollegin oder ein Kollege ist betroffen:
dass eine Person in Ihrem Zuständigkeitsbereich an Covid-19 erkrankt ist, handeln Sie sofort: Schicken Sie diese Person unverzüglich unter Vermeidung direkter Kontakte nach Hause.
Stimmen Sie sich zeitnah mit dem Personaldezernat über das weitere Vorgehen ab. Ansprechpartnerin ist Frau Radtke (christine.radtkeuni-rostockde Tel.:1284). Alternativ können Sie auch Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter/in kontaktieren. Fordern Sie nach erfolgter Konsultation des Personalservices die Person auf, den Verdacht ärztlich abzuklären.