Regelungen bei Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung

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In Zeiten der Pandemie durch den SARS-CoV 2 ist es wichtig, bei ersten Anzeichen einer Erkältung die Sicherheit zu geben, wie die Mitglieder der UR mit diesen umgehen sollen.

Bei Symptomen, die auf eine mit COVID-19 Erkrankung hinweisen, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst und klären sie unverzüglich telefonisch das weitere Vorgehen mit Ihrer/Ihrem Hausärztin/ Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, aber der begründete Verdacht einer Infektion besteht.

Hinweis: Bitte gehen Sie mit Symptomen nicht zum Schnelltest /Apotheke sondern kontaktieren Sie telefonisch Ihre/Ihrem Hausärztin/ Hausarzt.

Stand:  12.04.2022

Es lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu einem „typischen“ Krankheitsverlauf tätigen. Zu den am häufigsten erfassten Symptomen zählen Husten, Fieber, Schnupfen, sowie Geruchs- und Geschmacksverlust (Stand 12.04.2022, Quelle RKI). Deshalb ist es wichtig, sich bei unklaren Symptomen oder bei Unsicherheiten ärztlich beraten zu lassen. Nähere Informationen zur Krankheit finden Sie auf den Webseiten des Robert-Koch-Instituts

Handlungsempfehlung zum Umgang mit Erkältungssymptomen (akuter respiratorischer Symptomatik)

Um den Mitgliedern der Universität Sicherheit im Umgang mit diesen Symptomen zu geben, bitten wir um Beachtung folgender Anhaltspunkte:

Sie sind selbst betroffen:

Wenn Sie ein positives Schnelltestergebnis bzw. Selbsttestergebnis erhalten haben,

stellt dies zunächst einen Verdacht auf eine Covid-19 ­Infektion dar. Dieses positive Ergebnis ist jedoch keine Bestätigung einer Infektion.

  • Veranlassen Sie über Ihren/ Ihre Hausarzt / Hausärztin umgehend einen PCR-Test. Dieser PCR-Test ist per Gesetz verpflichtend.
  • Bei positiven Schnelltestergebnis (Testzentrum) reicht dieses zur Vorlage im Abstrichzentrum aus
  • Begeben Sie sich in häusliche Absonderung/Isolierung und reduzieren Sie konsequent ihre Kontakte, bis das Ergebnis des PCR-Tests bekannt ist.
    Hinweis: die Ergebnismitteilung erfolgt in der Regel über die CWA
  • Informieren Sie Ihren direkten Vorgesetzten über das notwendige Fernbleiben. Soweit möglich erledigen Sie ihre Arbeit von Zuhause entsprechend den Regelungen zum Arbeitsort
  • Im Falle eines positiven PCR-Testergebnisses verfahren Sie bitte laut Standardvorgehensweise im Umgang mi Covid-19 Informationen.
Wenn Sie sich krank und nicht mehr arbeitsfähig fühlen,

erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich zur Abklärung der Erkrankung unverzüglich an Ihren betreuenden Arzt. Die Regelungen zur Krankschreibung und zu Karenztagen gelten weiterhin. 

Eine Erläuterung finden  Sie im Dienstleistungsportal > Informationen > Personalrechtliche Rundschreiben im Bereich Familie, Urlaub, Gesundheit > Erkrankung und Vorsorge.

Wenn Sie trotz leichter Symptome den Verdacht haben,

an Covid-19 erkrankt zu sein, erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst. Wenden Sie sich an Ihren betreuenden Arzt und klären Sie das weitere Vorgehen ab. Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.

Wenn Sie mit Covid-19 vereinbare Symptome aufweisen,

erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst und klären sie unverzüglich telefonisch das weitere Vorgehen mit ihrem Hausarzt. Das gilt auch, wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, aber der begründete Verdacht einer Infektion besteht.

Bitte stimmen Sie mit Ihrer oder Ihrem Fachvorgesetzten ab, ob Sie Ihre Arbeitsleistung von Zuhause erbringen können. Dies setzt voraus, dass Sie sich arbeitsfähig fühlen.

Wenn Sie nachweislich an Covid-19 erkrankt sind,

erscheinen Sie bitte nicht zum Dienst.  Zum Schutz aller Mitglieder der UR ist es unabdingbar, dass unverzüglich eine Meldung an das Krisenmanagement  und die Ihnen fachvorgesetzte Person erfolgt. Diese Meldung an das Krisenmanagement kann sowohl online als auch per E-Mail an krisenmanagementuni-rostockde erfolgen. 

Teilen Sie bitte mit: Ihren Namen, wie wir Sie telefonisch erreichen können, in welchem Bereich Sie arbeiten, mit welchen Personen Sie direkten Kontakt hatten, in welchem Gebäude und Räumen Sie sich aufgehalten haben, ob Sie das Gesundheitsamt informiert haben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um alles Weitere zu klären. 

Gleichzeitig informieren Sie sich bitte vollständig über die weitere Vorgehensweise auf den Webseiten der Hanse- und Universitätsstadt und nutzen Sie das Merkblatt / die Checkliste für Infizierte.

Wenn Sie eine enge Kontaktperson einer nachweislich an Covid-19 erkrankten Person sind,

informieren Sie sich vollständig über auf den Webseiten der Hanse- und Universitätsstadt und nutzen Sie die Merkbätter/ Checkliste für enge Kontaktpersonen - als geimpfte oder nicht geimpfte Person bzw. nutzen Sie die Merkblätter des Lagus.:

  • für enge Kontaktpersonen, geimpfte/genesen oder
  • für enge Kontaktperson, nicht oder unvollständig geimpft, nicht genesen

Hinweis:  Enge Kontakpersonen müssen durch die infizierte Person informiert werden. Das Gesundheitsamt kontaktiert enge Kontaktpersonen nur noch in Ausnahmefällen. Eine Information an das Krisenmanagement ist nicht erforderlich. Gleichtzeitig gelten die Allgemeinverfügungen der Hanse- und Universitätstadt Rostock für alle Personen in Rostock und sind dienstlich sowie privat zwingend zu beachten.

Eine Kollegin oder ein Kollege ist betroffen:

Wenn Sie als fachvorgesetzte Person einen begründeten Verdacht haben,

dass eine Person in Ihrem Zuständigkeitsbereich an Covid-19 erkrankt ist, handeln Sie sofort: Schicken Sie diese Person unverzüglich unter Vermeidung direkter Kontakte nach Hause. 

Stimmen Sie sich zeitnah mit dem Personaldezernat über das weitere Vorgehen ab. Ansprechpartnerin ist Frau Radtke (christine.radtkeuni-rostockde Tel.:1284). Alternativ können Sie auch Ihre/n zuständige Personalsachbearbeiter/in kontaktieren.  Fordern Sie nach erfolgter Konsultation des Personalservices die Person auf, den Verdacht ärztlich abzuklären. 

Wenn eine genesene Person an den Arbeitsplatz zurückkehrt,

dann benötigt diese für die Rückkehr an den Arbeitsplatz die Unterstützung der Kolleg*innen. 

Auch an der Universität Rostock kehren Beschäftigte nach einer überstandenen Covid19 Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Beschäftigten informiert sind, dass von den Betroffenen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

Über den Zeitpunkt der Genesung und der darauffolgenden Rückkehr zum Arbeitsplatz entscheidet der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt.

Gleichzeitig ist es wichtig mit den Ängsten von Beschäftigten umzugehen, welche Fragen oder Sorgen bezüglich ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz haben. An dieser Stelle können die Betriebsärzte beratend hinzugezogen werden. Ebenfalls empfiehlt sich eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vorzunehmen. Für Fragen steht die Stabstelle für Arbeitssicherheit gern zur Verfügung. 

Die Universität Rostock steht für Diversität und für ein Miteinander aller, aus diesem Grund ist es besonders wichtig auch in Zeiten der Corona-Pandemie füreinander da zu sein und sowohl den Genesenen als auch anderen Kolleg*innen die benötigte Sicherheit im Umgang zu geben. Tolerieren Sie kein diskriminierendes Verhalten, indem Sie dieses in Ihrem Bereich ansprechen und frühzeitig dem entgegentreten, wenn sie so etwas beobachten sollten.