Infektionsrisiken am Arbeitsplatz erkennen und minimieren

Die SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat das Ziel, das Infektionsrisiko der Beschäftigten zu senken. Viele Regeln werden bereits an der Universität Rostock durch bereits veranlasste Maßnahmen umgesetzt. Einige Regelungen müssen jedoch für jeden einzelnen Arbeitsplatz in Form einer Gefährdungsbeurteilung abgeklärt werden. Mit der Anwendung der daraus folgenden Maßnahmen stellen Sie sicher, die Beschäftigten ausreichend zu schützen und rechtssicher zu handeln.

Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit hat für Sie zur Unterstützung auf Grundlage der SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel eine Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung erstellt, anhand welcher Sie für jeden Arbeitsplatz überprüfen können, ob die notwendigen Maßnahmen bereits umgesetzt werden oder noch Maßnahmen zu veranlassen sind.

Zusätzlich zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sind die Beschäftigten bzgl. der Maßnahmen durch die Fachvorgesetzten zu unterweisen. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Für die Dokumentation der Unterweisung können Sie dieses Formular nutzen.

Die Gefährdungsbeurteilung und die dokumentierten Unterweisungen der Beschäftigten sind durch die verantwortlichen Personen durchzuführen. Die Dokumentationen verbleiben jeweils im Bereich und sind auf Verlangen bei Arbeitsplatzbegehungen herauszugeben.

Zur Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung aufgrund der Pandemiesituation stehen Ihnen ab sofort unterstützende Unterlagen zur Verfügung. Alle Unterlagen und Informationen finden Sie m Diensleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Personal > Arbeitsschutz während der Pandemie.

Heike von Schade
Stabsstelle für Arbeitssicherheit


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