Gesetzliche Verpflichtung für Homeoffice läuft am 19.03.2022 aus

Die gesetzliche Verpflichtung, allen Beschäftigten eine Tätigkeit im Homeoffice anzubieten, läuft am 19.03.2022 aus. Die Abstimmungen auf Bund-Länder-Ebene zum weiteren Vorgehen sind noch nicht abgeschlossen. Wir rechnen damit, dass durch den Arbeitgeber Homeoffice als eine Maßnahme zur Pandemiebewältigung weiter angeboten werden kann, jedoch nicht mit einer Verlängerung der Verpflichtung.

Gleichzeitig ist das Infektionsgeschehen in MV aktuell extrem kritisch und es sind auch weiterhin besondere Maßnahmen erforderlich, um die Betriebsfähigkeit der UR zu sichern und die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Wir benötigen deshalb ab dem 20.03.2022 bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung „Mobil arbeiten“ eine Übergangsregelung in Bezug auf den Arbeitsort der Beschäftigten.

Die Universität Rostock ist ein Ort zum Lernen und Arbeiten, an dem die Präsenz der Beschäftigten und der Studierenden von zentraler Bedeutung für gute Zusammenarbeit ist. Das Rektorat empfiehlt den Fakultäten und Einrichtungen deshalb folgendes Vorgehen:

  • Für die Übergangszeit ab dem 20.03.2022 bis zum Inkrafttreten der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" gilt, dass Arbeitsleistungen durch die Beschäftigten in Präsenz zu erbringen sind. Die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice bleibt erhalten, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
  • Die Fakultäten und Einrichtungen können unter Berücksichtigung der Bedingungen vor Ort am besten entscheiden, wie die Betriebsfähigkeit gesichert und gleichzeitig die Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden kann. Die Entscheidung darüber, ob Beschäftigte ihre Arbeitsleistung auch im Homeoffice erbringen können, soll deshalb die/der direkte Vorgesetzte (Fachvorgesetzte) im Einvernehmen mit der/dem Beschäftigten treffen.
  • Beschäftigte müssen auch im Homeoffice ihre Arbeitsleistung in vollem Umfang erbringen sowie auf dem üblichen Weg erreichbar sein. Wenn die Arbeitsleistung im Homeoffice nicht in vollem Umfang erbracht werden kann, sind Beschäftigte ab dem 20.03.2022 verpflichtet, an ihren Arbeitsplatz an der UR zurückzukehren. Bitte beachten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Der Gesamtpersonalrat hat dieser Regelung zugestimmt. Wir arbeiten intensiv an der Dienstvereinbarung "Mobil arbeiten" und dem zugehörigen Handlungsrahmen, um das mobile Arbeiten auch nach der Corona-Pandemie in unseren Arbeitsalltag an der UR zu integrieren.

Für Fragen wenden Sie sich unter -1331 oder per E-Mail an s31.dienstleistungsportaluni-rostockde an die Hotline für Beschäftigte.

Dr. Peter Volle
In Vertretung des Kanzlers


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