Das Bildungsministerium hat mit Erlass vom 01.11.2020 entsprechend der gegenwärtigen Infektionslage Regelungen zum Betrieb an den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns festgelegt. Es gelten für Präsenzveranstaltungen des Lehrbetriebs gesonderte Regelungen. Diese finden Sie im Dienstleistungsportal Startseite > CORONA Sinderinformationen > STudium und Digitale Lehre > Regelungen für das Wintersemester 2020/21 unter "Lehrveranstaltungen in Präsenz durchführen".
Alle weiteren Veranstaltungen in Präsenz in der Zeit bis zum 30. November 2020 sind auf das absolute Minimum zu reduzieren. Ausschließlich Veranstaltungen in Präsenz, welche zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs in Lehre, Forschung und Verwaltung dienen, können unter den maßgeblichen Regelungen stattfinden. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen), welche ebenfalls im Dienstleistungsportal Startseite > CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) abgelegt sind.
Bitte weichen Sie für alle anderen Veranstaltungen auf digitale Formen aus bzw. sagen diese ab. Für die Änderung der Veranstaltungsform oder Absage der Veranstaltung sind die Veranstaltungsleiter*innen verantwortlich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 0381-498 1331 oder das Krisenmanagement (krisenmanagementuni-rostockde).
Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.
Dr. Jan Tamm
Kanzler