Regelungen zur Nutzung von Büroräumen bis 30.06.2021 verlängert

Aufgrund der aktuellen Infektionslage und der Verlängerung der SARS-COV-2 Arbeitsschutzverordnung wurden die an der Universität Rostock seit dem 15.12.2020 geltenden Regelungen für die Büronutzung um weitere zwei Monate bis 30.06.2021 verlängert. Die Regelungen für Labore und Spezialräume bleiben unberührt. 

Für den absoluten Ausnahmefall, dass Büros durch mehrere Personen genutzt werden müssen, gibt es besondere Reglungen. Diese mussten aufgrund der bundesweit geltenden Arbeitsschutzverordnung verschärft werden und gelten verpflichtend bis mindestens 30.06.2021. Sie finden diese Regelungen im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regelung zur Nutzung von Räumen.

Personen, welche ein ärztliches Attest vorweisen können, sind von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske / FFP2-Maske auch weiterhin entbunden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte unter 0381- 498 1331 an die Hotline für Beschäftigte oder unter krisenmanagement@uni-rostock.de an das Krisenmanagement.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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