Regelungen für den Universitätsbetrieb ab 02.05.2022

Laut Gericht liegen die Vorrausetzung für eine Hotspot-Regelung nach dem Infektionsschutzgesetz nicht vor. Damit entfällt für diverse Regelungen an unserer Universität der gesetzlich vorgesehene verpflichtende Charakter. An dessen Stelle tritt die dringende Empfehlung zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen zum Schutz der Studierenden und Beschäftigten. Das Rektorat hat am 25.04.2022 beschlossen, dass sowohl der Handlungsrahmen für Lehrveranstaltungen als auch der Handlungsrahmen für Präsenzveranstaltungen außerhalb der Lehre angepasst werden.

Wesentliche Änderungen sind: 

  1. Für universitätsinternen und universitätsexternen Veranstaltungen in Präsenz wird weiterhin dringend empfohlen, die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Näheren Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Abstands- und Hygieneregeln.  
  2. Die Pflicht zur Kontrolle des Status 2G /3G bei Lehrveranstaltungen und universitätsexterne Veranstaltungen (vgl. Nachricht vom 12.04.2022 und 29.03.2022) entfällt. Das heißt, dass Studierende oder Teilnehmende keinen Nachweis darüber vorlegen müssen, ob sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind.
  3. In den Gebäuden der UR wird allen Personen auf den Begegnungsflächen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nach FFP2-Standard empfohlen. Begegnungsflächen sind beispielsweise die Flure, Teeküchen und Treppenhäusern.

Wir bitten dringend darum, diese Empfehlungen in den Gebäuden der UR einzuhalten, um Infektionsketten nach Möglichkeit zu unterbrechen. Diese Empfehlungen gelten uneingeschränkt für alle Einrichtungen der UR.

Über die Aktualisierung der Handlungsrahmen für Lehrveranstaltungen und Präsenzveranstaltungen außer Lehre informieren wir an dieser Stelle im Dienstleistungsportal.

Danke für Ihre Geduld in dieser weiterhin besonderen Situation. Für alle Ihre Fragen wenden Sie sich unter -1331 oder per E-Mail an s31.dienstleistungsportaluni-rostockde an die Hotline für Beschäftigte.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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