Hinweise zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- und Teststatus von Studierenden

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Präsenz ist gemäß aktueller Hochschul-Corona-Verordnung ein 3G-Nachweis erforderlich. In den Hinweisen zur Kontrolle des Impf-, Genesenen und Teststatus finden Sie alle notwendigen Informationen zu Dokumenten, die für den Nachweis wichtig sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund beschränkter kostenfreier Testkapazitäten weiterhin eine eidesstattliche Erklärung zur Durchführung eines Selbsttests mit negativem Ergebnis ausreichend ist. Der Test muss tagesaktuell durchgeführt werden (Gültigkeit 24h). Entsprechende Formulare für die eidesstattliche Erklärung sind auf Deutsch und Englisch im DLP hinterlegt. Die Universität Rostock kann leider keine Tests bereitstellen.

Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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