Die Hochschul-Coronaverordnung ist aufgehoben. Handlungsrahmen zum Infektionsschutz wurden angepasst.

Die Hochschul-Corona-Verordnung mit Aufhebungsverordnung vom 27.04.2022 aufgehoben. Der Handlungsrahmen für Präsenzveranstaltungen in der Lehre wurde bereits angepasst. Die Nachricht hierzu finden Sie im Nachrichtenstrom des Dienstleistungsportals. Der Handlungsrahmen für Veranstaltungen außerhalb der Lehre ist aufgehoben worden. An seine Stelle tritt die dringende Empfehlung, die AHA-L-Regeln zum Schutz  vor Infektionen umzusetzen. Die Nachricht hierzu finden Sie hier.

Mit der Aufhebung der Verordnung legt die Universitätsleitung auf Basis der bestehenden gesetzlichen Regelungen des Arbeits- und Infektionsschutzes die grundlegenden Regelungen für den Universitätsbetrieb fest. Es erfolgt weiterhin eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden.

Informieren Sie sich bitte weiterhin regelmäßig auf den Seiten des Dienstleistungsportals über die aktuell je nach Infektionslage geltenden Regeln.

Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Jan Tamm
Kanzler


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