Wegfall von 3G-Regelung, Maskenpflicht und Abstandsregelungen für Lehrveranstaltungen an der Universität Rostock

Durch den Wegfall der meisten pandemiebedingten Einschränkungen werden auch an der Universität Rostock ab dem 02.05.2022 neue Regelungen für die Durchführung von Präsenzlehre gelten. Die Verpflichtungen zum Tragen von Masken und zum Einhalten von Mindestabständen werden in dringende Empfehlungen umgewandelt. Es finden keine Kontrollen entsprechender Nachweise bei den Studierenden mehr statt.

Der geänderte Handlungsrahmen ist im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Lehre > Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Sommersemester 2022 hinterlegt.

Antje Mayer
Referentin des Prorektors für Studium, Lehre und Evaluation


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