Handlungsrahmen für Veranstaltungen außerhalb der Lehre fällt ab sofort weg. An seine Stelle tritt die dringende Empfehlung die AHA-L-Regeln einzuhalten.

Mit der Aufhebung der Hochschul-Coronaverordnung am 27.04.2022 und den Lockerungen in der Landes-Coronaverordnung hat das Rektorat beschlossen, den Handlungsrahmen für Veranstaltungen außerhalb der Lehre aufzuheben. An seine Stelle tritt die dringende Empfehlung, die allgemein weiterhin gültigen AHA-L-Regelung zur Vermeidung von covid-19-Infektionen weiter umzusetzen.

Der Handlungsrahmen für Präsenzlehrveranstaltungen wurde bereits angepasst und ist weiterhin verpflichtend in der Lehre umzusetzen.

Vielen Dank für Ihr Engagement für die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Jan Tamm
Kanzler


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