Gemäß Infektionsschutzgesetz haben Beschäftigte grundsätzlich selbst dafür zu sorgen, dass sie vor Arbeitsbeginn in den Gebäuden der UR entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind.
Die Kapazitäten für Bürgertests und PCR-Tests sind jedoch aktuell überlastet und das Testen in der Häuslichkeit reicht nicht mehr aus.
Es ist uns ein Anliegen, die Betriebsfähigkeit der UR sicherzustellen und gleichzeitig den Kolleginnen und Kollegen den Umgang mit der aktuellen Situation etwas zu erleichtern. Aus diesem Grund ermöglichen wir, Beschäftigten der UR neben den zwei bereitgestellten Testkits ebenfalls privat erworbene Testkits für den begleiteten Selbsttest vor Arbeitsbeginn zu nutzen.
Hierfür ist es erforderlich:
- dass ein Antigentest mit CE-Zertifizierung angewendet wird;
- dass die an der UR geltenden Hinweise für den begleiteten Selbsttest eingehalten werden;
- im Fall eines positiven Ergebnisses die Gebäude der UR sofort verlassen und eigenständig die erforderlichen Maßnahmen (siehe unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Standardvorgehensweisen im Umgang ...) eingeleitet werden.
Diese Regelung gilt bis zum 31.01.2022. Wenn niemand den Test begleiten kann - müssen die betroffenen Beschäftigten weiterhin auf andere Art und Weise für einen aktuellen zertifizierten Test sorgen und diesen zu Arbeitsbeginn nachweisen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 0381- 498 1331 oder s31.dienstleistungsportaluni-rostockde .
Dr. Jan Tamm
Kanzler