Hinweise für den begleiteten Selbsttest

Gemäß Infektionsschutzgesetz haben Beschäftigte grundsätzlich selbst dafür zu sorgen, dass sie vor Arbeitsbeginn in den Gebäuden der UR entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind. Die Kapazitäten für Bürgertests und PCR-Tests sind jedoch aktuell überlastet und das Testen in der Häuslichkeit (wie in den letzten Wochen praktiziert) reicht nicht mehr aus. Gleichzeitig ist die UR als Arbeitsgeber weiterhin verpflichtet, allen Beschäftigten zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen.

Es ist uns ein Anliegen, die Betriebsfähigkeit der UR sicherzustellen und gleichzeitig den Kolleginnen und Kollegen den Umgang mit der aktuellen Situation etwas zu erleichtern. Deshalb räumen wir die Möglichkeit ein, die durch die UR je Beschäftigtem bereitgestellten Testkits für einen begleiteten Selbsttest vor Arbeitsbeginn zu nutzen. Hierfür ist es erforderlich:

  • dass der Test gleich nach dem Betreten des Gebäudes durchgeführt wird;
  • dass der Selbsttest durch eine Kollegin oder einen Kollegen begleitet wird, der dann auch das Zertifikat über das negative Testergebnis unterschreibt;
  • während des begleiteten Selbsttests die an der UR geltenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden;
  • im Fall eines positiven Ergebnisses die Gebäude der UR sofort verlassen und eigenständig die erforderlichen Maßnahmen (siehe unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Standardvorgehensweisen im Umgang ...) eingeleitet werden.

Bitte berücksichtigen Sie weiterhin: Der sich testende Beschäftigte kann erst mit der Arbeit beginnen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt; die Zeit des Wartens auf das Testergebnis zählt nicht als Arbeitszeit. Die den Selbsttest begleitende Person kann während der Zeit des Wartens auf das Testergebnis selbstverständlich weiterarbeiten.

Wenn sich dieses Verfahren vor Ort praktisch nicht realisieren lässt - beispielsweise weil niemand den Test begleiten kann - müssen die betroffenen Beschäftigten auf andere Art und Weise für einen aktuellen Test sorgen und diesen zu Arbeitsbeginn nachweisen. Wir bitten um Verständnis, dass die zentrale Organisation von begleiteten Selbsttests aktuell nicht umsetzbar ist. Gleichzeitig bitte ich Sie, sich in den Bereichen zu organisieren und sich bei der Organisation von begleiteten Selbsttests ggf. gegenseitig zu unterstützen. Vielen Dank.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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