Für uns alle ist die Urlaubszeit eine wichtige Zeit der Erholung. Alles, was zu beachten ist, war bisher in verschiedenen Rundschreiben gefasst. Nunmehr gibt es eine einheitliche verbindliche Dienstanweisung. Sie regelt, was Beschäftigte und Fachvorgesetzte im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Urlaub beachten müssen. Mit den Personalräten, der Schwerbehindertenvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten haben wir einen verbindlichen Prozess zur Urlaubsgewährung und Mitbestimmung vereinbart.
- Erholungsurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dazu müssen Sie einen Urlaubsantrag bei Ihrem/Ihrer Fachvorgesetzten stellen. Diese/r muss die entsprechende Rückmeldung über die Genehmigung an die/den Beschäftigte/n unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) geben. Sie können als Richtwert „nicht mehr als 3 Arbeitstage“ zugrunde legen. Erfolgt keine zeitnahe Rückmeldung besteht allerdings kein Recht auf Selbstbeurlaubung.
- Fachvorgesetzte müssen den beantragten Urlaub immer genehmigen, es sei denn, es stehen dringende dienstliche Belange oder Urlaubswünsche von anderen Beschäftigten, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, dem Urlaubswunsch entgegen. Das muss nachgewiesen und begründet werden und unterliegt der vollen Überprüfung durch Personalservice und Personalrat (Mitbestimmung!)
- Niemand darf in seinem Urlaub arbeiten, die Fachvorgesetzten sind dafür zuständig, eine Vertretung für die Arbeitsaufgaben festzulegen.
- Wenn Urlaub in den Schulferien geplant ist, soll der Urlaubsantrag bei dem/der Fachvorgesetzten bis spätestens 15.01. des Jahres beantragt werden, damit die Urlaubsplanung der Beschäftigten im Bereich bekannt ist und abgestimmt werden kann, Vertretungsregelungen gefunden und etwaige konkurrierende Urlaubswünsche miteinander abgestimmt werden können. Fachvorgesetzte können auch einen anderen Termin für ihren Bereich festsetzen. Um Planungssicherheit zu erreichen, wird generell empfohlen, die Urlaubswünsche der Beschäftigten früh zu erfragen und in einer unverbindlichen Urlaubsliste zu erfassen.
Informieren Sie sich gern im Dienstleistungsportal genauer bzw. sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen gern.
Christine Radtke Anne Rohde
Koordinatorin Personalservice Personalsachbearbeiterin