Auch an der Universität Rostock kehren Beschäftigte nach einer überstandenen Covid19 Erkrankung an ihren Arbeitsplatz zurück. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass alle Beschäftigten informiert sind, dass von den Betroffenen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
Über den Zeitpunkt der Genesung und der darauffolgenden Rückkehr zum Arbeitsplatz entscheidet der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt. Basis für eine Entlassung aus der Isolierung ist die Orientierungshilfe des RKI. Diese strikten Regelungen sind maßgeblich, um Infektionsketten zu unterbrechen und eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
Gleichzeitig ist es wichtig mit den Ängsten von Beschäftigten umzugehen, welche Fragen oder Sorgen bezüglich ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz haben. An dieser Stelle können die Betriebsärzte beratend hinzugezogen werden. Ebenfalls empfiehlt sich eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz vorzunehmen. Für Fragen steht die Stabstelle für Arbeitssicherheit gern zur Verfügung.
Die Universität Rostock steht für Diversität und für ein Miteinander aller, aus diesem Grund ist es besonders wichtig auch in Zeiten der Corona-Pandemie füreinander da zu sein und sowohl den Genesenen als auch anderen Kolleg*innen die benötigte Sicherheit im Umgang zu geben. Tolerieren Sie kein diskriminierendes Verhalten, indem Sie dieses in Ihrem Bereich ansprechen und frühzeitig dem entgegentreten, wenn sie so etwas beobachten sollten.
Prof. Dr. Wolfgang Schareck Dr. Jan Tamm
Rektor Kanzler