Aktuell sind Personen in den Gebäuden der UR verpflichtet, in gemeinschaftlich genutzten Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen; für Präsenzveranstaltungen, den Laborbetrieb, Lehrveranstaltungen etc. gelten spezielle Handlungsanleitungen.
Ab sofort ist über die geltende Regelung hinaus auch in Präsenzveranstaltungen – zum Beispiel Arbeitstreffen, Workshops, Meetings, Besprechungen etc. – eine MNB zu tragen, sobald mehr als zwei Personen zusammentreffen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen können. Der Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) wird demnächst dahingehend angepasst. Die Regelungen für Lehrveranstaltungen und Labore sind grundsätzlich weiterhin gültig.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter der Rufnummer 0381 498-1331.
Danke für die Berücksichtigung. Bitte bleiben Sie gesund.
Dr. Jan Tamm
Kanzler