Suchtprävention und Arbeitsrecht

Suchtprävention ist Teil des Gesundheitsmanagements. Es geht darum, Gefährdungen vorzubeugen und die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. Betroffene Beschäftigte sollen angemessene Hilfe zur Bewältigung von Suchtproblemen erhalten. Es ist wichtig, frühzeitig zu intervenieren, wenn es Anzeichen für problematischen Suchtmittelkonsum gibt.

Hierfür gibt die Dienstvereinbarung über den Umgang mit Suchtgefährdeten und Suchtkranken und über Maßnahmen gegen Missbrauch von Suchtmitteln (DV-Sucht)  Hilfestellung:

  • Bei Auffälligkeiten in der Arbeitssituation muss frühzeitig interveniert werden. Es geht um Arbeitssicherheit und es geht um einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb, aber vor allem geht es um um verantwortungsvolles Miteinander.
  • Es steht ein lösungsorientierter und systematischer Interventionsplan zur Verfügung. Für alle Gesprächstypen gibt es Steckbriefe, die zur Vorbereitung genutzt werden können.
  • Die Verantwortlichkeiten für Führungskräfte sind klar beschrieben und auch den Beschäftigten im Team kommt eine hohe Verantwortung zu. Was zu tun ist, was getan werden kann und was getan werden MUSS, können Sie genau nachvollziehen.
  • Die Betrieblichen Ansprechpersonen für Suchtfragen und Suchthilfe (BAS) geben in allen Ebenen des Prozesses Unterstützung für alle Beteiligten und selbstverständlich auch für Betroffene. Das ist vertraulich möglich. Wir haben derzeit zwei Kolleginnen, die Sie kontaktieren können: 

    Andrea Mellin, Tel: 01520/433 5210
    Isabel Schicht, Tel: 01520/411 1379
    E-Mail: suchtberatung@uni-rostock.de

Schauen Sie nicht weg, wenn Sie riskante Bewältigungsmuster durch Suchtmittel- und Medikamentengebrauch oder suchtgefährdendes Verhalten in Ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen. Bitte übernehmen Sie Verantwortung! Stellen Sie gern Ihre Fragen - für den 12. März haben wir ein Schulungsangebot zum Thema geplant.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice


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