Schwangere Mitarbeiterinnen und Studentinnen in Zeiten der Corona-Pandemie schützen

Es ist erfordlich, die Arbeits- und Tätigkeitsbedingungen der Frauen während der Pandemie besonders zu überprüfen. Kontakte mit anderen Personen müssen auf ein Minimum reduziert werden. Dies kann durch verschiedene Schutzmaßnahmen erreicht werden und kann in speziellen Fällen auch zu einem betrieblichen Beschäftigungsverbot führen.

Sobald eine Beschäftigte oder Studentin ihre Schwangerschaft mitteilt, müssen die verantwortlichen Personen in den Bereichen zusätzlich zu der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzschutzgesetz auch deren Anlage Mutterschutz während Pandemie erstellen. Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung ist das Merkblatt des LAGuS „Merkblatt „Coronavirus SARS-CoV-2, Arbeitsschutz in der Schwangerschaft

Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz finden Sie im Dienstleistungsportal unter Startseite > Serviceleistungen > Zentrale Universitätsverwaltung > Thematsich > Infrastruktur > Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz.  

Die Stabsstelle für Arbeitssicherheit (A) steht für Fragen gern zur Verfügung und unterstützt bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung.

Heike von Schade
Stabstelle Arbeitssicherheit 


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