Rektorat beschließt neuen Handlungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen (außer Lehre)

Die Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie erfordert weiterhin Vorsorgemaßnahmen bei Veranstaltungen in Präsenz im Universitätsbetrieb (außer Lehre). Der Handlungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen an der UR (außer Lehrveranstaltungen) in Präsenz genügt den bestehenden Regelungen des Landes sowie den allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Bitte achten Sie gleichzeitig darauf, dass solange die Infektionszahlen auf einem hohen Niveau sind, Direktkontakte zwischen einzelnen Personen oder Personengruppen an der UR grundsätzlich geringzuhalten. Das gilt dann, wenn die Corona-Warn-Ampel für das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Stadt- oder Landkreis Rostock den Status „Rot“ anzeigt. Insbesondere Personengruppen der kritischen Infrastruktur der UR, sollen beim Status „Rot“ auf Direktkontakte verzichten, soweit es im Rahmen der zu erledigenden Tätigkeiten und Aufgaben möglich ist.

Weitere Informationen und Dokumente stehen im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) zur Verfügung.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 0381/ 498 1331 oder an das Krisenmanagement unter krisenmanagementuni-rostockde.

Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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