Regelungen zur Nutzung der Büros an die geltende Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2 angepasst

Die Empfehlungen zur Nutzung von Büros durch mehrere Personen gleichzeitig und die dazugehörige Gefährdungsbeurteilung wurden durch die Stabsstelle Arbeitssicherheit angepasst und sind unter CORONA Sonderinformationen > Regelungen zur Nutzung von Räumen verfügbar. 

Es ist unabdingbar, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen sowie das regelmäßige Lüften (AHA-L Regeln) bei der Nutzung von Räumen durch mehrere Personen gleichzeitig gewährleistet werden. Mit Blick auf die Ausbreitung der Virusvariante Delta und in Abstimmung mit dem LAGuS ist das Tragen von Masken erforderlich, sofern die AHA-L Regeln nicht eingehalten werden.

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung. 

Heike von Schade
Stabsstelle Arbeitssicherheit


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