Unter CORONA Sonderinformationen > Personal > Regelungen zur Kinderbetreuung haben wir Hinweise zum Sonderurlaub im Fall von Kinderbetreung veröffentlicht. Die Regelungen sind bis 19.06.2020 verlängert worden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre häusliche Betreuungssituation darstellen und den Antrag begründen müssen. Bitte geben Sie auch an, ob Sie Arbeitszeitguthaben aus der Arbeitszeiterfassung einsetzen können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Christine Radtke
Personalservice