Information zu den Arbeitsbedingungen für Hilfskräfte

Die Hochschulen des Landes MV wurden durch das Wissenschaftsministerium aufgefordert, die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte entsprechend der Richtlinie einzuhalten bzw. zu verbessern. 

1. Es soll verstärkt darauf geachtet werden, dass die arbeitsrechtlichen Vorgaben lt. Arbeitsvertrag eingehalten und kontrolliert werden:

  • die Arbeitsaufgaben sind entsprechend der Tätigkeitsbeschreibung lt. Arbeitsvertrag zu verteilen. Wir hatten bereits am 27.05.2026 im DLP darüber informiert.

  • die Arbeitszeit (einschließlich Urlaub) ist einzuhalten. Die Arbeitszeit ist auf einem Arbeitszeitnachweis zu erfassen und vom Fachvorgesetzten zu kontrollieren.

  • Krankentage müssen nicht nachgearbeitet werden

  • benötigte Arbeitsmittel sind entsprechend der Arbeitsaufgaben bereit zu stellen

2. Arbeitsverträge sollen mit einer regelmäßigen Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Damit wird den Hilfskräften eine Planungssicherheit ermöglicht. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen zulässig. 

Für Fragen steht Ihnen der Personalservice selbstverständlich gern zur Verfügung.

Dr. Peter Volle
Kommissarischer Teamleiter Personalservice


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