Tätigkeitsbeschreibung in Hilfskraftverträgen

Im Hilfskraftvertrag unter § 2 werden die Aufgaben eingetragen, die die Hilfskraft im Beschäftigungszeitraum zu erbringen hat. Diese Tätigkeiten richten sich nach der Richtlinie über die Beschäftigung und Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an den Hochschulen des Landes M-V.

Die Hilfskraft hat diese vereinbarte Arbeitsleistung in der vereinbarten Arbeitszeit zu erbringen. Gleichzeitig darf der Fachbereich auch nur diese vereinbarte Arbeitsleistung von der Hilfskraft abfordern. Sollten sich die Tätigkeiten während der Beschäftigung verändern oder erweitern, ist der bestehende Arbeitsvertrag zu beenden und ein neuer Arbeitsvertrag ist abzuschließen. 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, beim Ausfüllen des Hilfskraftvertrages die Tätigkeiten ausführlich zu beschreiben. Sie können ein zusätzliches „Beiblatt“ als Anhang dem Vertrag beifügen. 

Dr. Peter Volle
Kommissarischer Teamleiter Personalservice


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