Weiterhin weisen wir nochmals auf die Fristen und Regelungen aus dem Haushaltsrundschreiben 02/2021 hin. Der Rechnungsschluss am 08.12.2021 ist zu beachten. Daraus kann sich u.U. ergeben, dass Softwarebeschaffungen erst im Januar realisiert werden können.
Matthias Walter
ITMZ, Softwareservice