Hinweise zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- und Teststatus (3G) von Beschäftigten und Studierenden

Aus Gründen der Praktikabilität wurde die Pflicht zur Kontrolle von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen auf die Leiter:innen der Bereiche delegiert. Die Nachweise der Studierenden in Präsenzlehrveranstaltungen sind durch die Lehrenden zu kontrollieren. Eine Übertragung dieser Pflicht auf andere Personen ist möglich. Die Nachweise können wie nachfolgend beschrieben geprüft werden.

Impfausweise und Impfzertifikate: Die Impfausweise und Impfzertifikate werden einer visuellen Prüfung unterzogen. Unbekannte Personen müssen zusätzlich den Personalausweis vorweisen, damit Name und Geburtsdatum abgeglichen werden können.

Genesenennachweis: Als Nachweis können folgende Dokumente genutzt werden:

  • PCR-Befund eines Labors,
  • PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes,
  • PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums,
  • ärztliches Attest (sofern das Attest Angaben zur Testart PCR und Testdatum enthält),
  • die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zur Testart PCR und Test-/Meldedatum enthält),
  • weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zur Testart PCR und Test-/Meldedatum enthalten),
  • digitales Genesenenzertifikat, dass in Arztpraxen und Apotheken ausgestellt wird.

Der Abgleich mit dem Personalausweises ist auch hier erforderlich, wenn die Personen nicht persönlich bekannt sind.

Bürgertests: Als Nachweis kann das schriftliche Testergebnis in Papierform vorgelegt werden. Alternativ ist es möglich, das Testergebnis direkt in die Luca-App oder Corona-Warn App zu laden. Der Abgleich mit dem Personalausweises ist auch hier erforderlich, wenn die Personen nicht persönlich bekannt sind.

Selbsttests: Die Durchführung des Selbsttests ist zu begleiten. Bei negativem Testergebnis muss dem Beschäftigten ein schriftliches Zertifikat über das negative Testergebnis ausgestellt werden. Weitere Informationen zur Testdurchführung sowie eine Vorlage für das Zertifikat finden Sie unter CORONA Sonderinformattionen > Grundsätzliches > Regelungen im Umgang mit Selbsttests an der UR.

Ihre Fragen beantworten wir an der Hotline für Beschäftigte, die Sie telefonisch unter 0381 498-1331 oder per E-Mail an s31.dienstleistungsportal@uni-rostock.de erreichen. Alternativ wenden Sie sich bitte unter arbeitssicherheituni-rostockde an die Stabsstelle Arbeitssicherheit.

Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit


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