Hausmitteilung des Bildungsministeriums M-V vom 04.11.2021 zu Dienstreisegenehmigungen beachten

Mit der aktuellen Hausmitteilung des Bildungsministeriums wurden die Informationen zu Dienstreisen unter „Corona Sonderinformationen“ angepasst. Zusammengefasst, ändert sich das Verfahren zur Beantragung von Dienstreisen. Künftig wird bei Inlandsdienstreisen nicht mehr unterschieden, ob die Dienstreise in ein vom RKI benanntes Risikogebiet – Inzidenz > 50 -  erfolgt. Die Genehmigungen erfolgen durch die jeweiligen Fachvorgesetzten.

Die Genehmigung von Auslandsdienstreisen in vom RKI benannte Hochrisiko- und Virusvariantengebiete ist weiterhin ausgeschlossen. Ausnahmen sind mit einer vorherigen Risikoabschätzung verbunden. Dies bedarf weiterhin einer gesonderten Begründung, die zu dokumentieren und in den Einrichtungen aufzubewahren ist. Diese Ausnahmegenehmigung liegt weiterhin bei den Dekanen/innen, bzw. Leiter/innen der Einrichtungen, bzw. falls eine Delegation erfolgt ist, dort.

Wenn Sie eine Dienstreise planen, informieren Sie sich bitte unbedingt hier.

Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.

Tanja Machendanz
Sachgebietsleiterin Reisekosten


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