Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock aktualisiert Regelungen zu Quarantäne und Kontaktpersonen

Mit neuer Allgemeinverfügung vom 08.01.2022 sind die Regelungen, wann eine Person als enger Kontakt zu einer mit Covid19 infizierten Person gilt, neu geregelt und um Checklisten ergänzt worden. Bitte informieren Sie sich über diese Regelungen für den Fall, dass Sie als Kontaktperson benannt werden.

Das Gesundheitsamt Rostock aktualisiert regelmäßig die für das Stadtgebiet geltenden Regelungen. Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Hanse- und Universitätsstadt .

Die Verhaltensregelungen an der Universität Rostock im Fall einer nachgewiesenen Infektion oder im Fall eines engen Kontakts mit einer nachweislich infizierten Person gelten weiterhin. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dienstleistungsportal unter Corona Sonderinformationen > Grundsätzliches >Standardvorgehensweisen im Umgang mit Covid-19 Infektionen inkl. Meldeformular.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter 1331 oder s31.dienstleistungsportaluni.rostockde.

Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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