Erlass zum eingeschränkten Betrieb der UR im Lehr- und Bibliotheksbetrieb erneut verlängert

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 13.02.2021 die geltenden Regelungen vom 09.01.2021  bis zum 07.03.2021 verlängert. Es gelten weiterhin die Regelungen zum eingeschränkten Lehr- und Bibliotheksbetrieb.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm
Kanzler


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