Erlass zum eingeschränkten Betrieb der UR im Lehr- und Bibliotheksbetrieb gültig ab 11.01.2021

Aufgrund steigender Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern wurden die Regelungen zum Schutz der Studierenden und Beschäftigten nochmals verschärft. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommerns hat mit Erlass vom 09.01.2021 geregelt,  dass der Studien- und Lehrbetrieb  an der Universität Rostock bis auf Weiteres für alle Studierenden digital abzuhalten ist mit nachfolgenden Sonderregelungen.

Unter Beachtung der Hygieneregelungen gelten folgende Ausnahmen:

  • Lehrveranstaltungen für Studierende an der Universitätsmedizin Rostock können in Präsenz stattfinden.
  • Lehrveranstaltungen, die zwingend spezielle Labor- bzw. Arbeitsräume an der Universität Rostock benötigen, können in Präsenz stattfinden.
  • Prüfungen, welche nicht in digitaler oder in anderen alternativen Formaten durchgeführt werden können, sind in Präsenz möglich.

Für alle Veranstaltungen in Präsenz sind strikt die Hygienepläne einzuhalten.

Die Universitätsbibliothek ist nur noch für den Leihverkehr geöffnet. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung der Lesesäle und anderer Aufenthaltsbereiche für Studierende zur Vorbereitung auf zwingend in diesem Semester anstehender Prüfungstermine und zur Erstellung termingebundener Prüfungsleistungen. Beachten Sie bitte die geltenden Hygienepläne der Universitätsbibliothek.

Die geltenden Regelungen werden durch das Bildungsministerium fortlaufend bewertet und nach Bedarf angepasst. Über die konkrete Ausgestaltung und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen entscheidet das Rektorat in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig auf dem Dienstleistungsportal, um aktuell auf dem Laufenden zu bleiben.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge und Anstrengungen zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Prof. Dr. Wolfgang Schareck           Dr. Jan Tamm
Rektor                                                 Kanzler


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