In der aktuellen Situation ist es weiterhin das oberste Ziel, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen. Gleichzeitig sollen Büros in Gebäuden der UR ab sofort wieder durch mehrere Personen gleichzeitig genutzt werden.
Die Empfehlungen zur Nutzung von Büros durch mehrere Personen gleichzeitig finden Sie unter CORONA Sonderinformationen > Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden. Diese gelten für den Zeitraum der Pandemie durch den SARS-CoV-2-Virus und solange nichts anderes empfohlen wird. Die Empfehlungen sind nicht verpflichtend, gleichzeitig raten wir dringend zur Einhaltung.
Infolge der Nutzung von Büros durch mehrere Personen gleichzeitig sind ggf. Gefährdungsbeurteilungen zu prüfen und zu aktualisieren. Die Stabsstelle Arbeitssicherheit bereitet aktuell eine Vorlage für eine solche Gefährdungsbeurteilung vor, die wir demnächst hier veröffentlichen.
Uns ist bewusst, dass die Nutzung von Büros durch mehrere Personen gleichzeitig zu Problemen führen kann. Wir bitten die Fachvorgesetzten, in Abstimmung mit den betroffenen Beschäftigten nach geeigneten Lösungen zu suchen.
Dr. Jan Tamm
Kanzler