Die aktuell geltenden Regelungen finden sie im Dienstleistungsportal > CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen).
Auf Grundlage der Informationen zur aktuellen pandemischen Lage bewertet das Rektorat regelmäßig in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Rostock, Krisenstab der Universität und Wissenschaftsministerium die erforderlichen Regelungen an der Universität Rostock zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs und zum Schutz der Studierenden und Beschäftigten.
Vielen Dank für Ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.
Dr. Jan Tamm
Kanzler