Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bei Nutzung von Büros durch mehrere Personen gleichzeitig

In der aktuellen Situation ist es weiterhin das oberste Ziel, Infektionen von Person zu Person zu verhindern und Personen aus Risikogruppen zu schützen. Gleichzeitig werden Büros in Gebäuden der UR ab sofort wieder durch mehrere Personen gleichzeitig genutzt werden. In diesem Zusammenhang sind Gefährdungsbeurteilungen  für  Büros,  welche  durch  mehrere  Personen  gleichzeitig  genutzt  werden,  zu  prüfen  und  zu  aktualisieren.  Verantwortlich  für  Gefährdungsbeurteilungen  sind  die  Fachvorgesetzten.

Wir stellen Vorlagen für die Gefährdungsbeurteilung unter CORONA Sonderinformationen > Gebäudebewirtschaftung > Regelungen zum Aufenthalt in Gebäuden > Empfehlungen zur Nutzung von Büros durch mehrere Personen zur Verfügung. Für  Rückfragen  stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr.  Jeanette Stelter
Stabstelle Arbeitssicherheit


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