Das Rektorat regelt den Umgang der UR mit Veranstaltungen außerhalb der Lehre

Das Rektorat möchte Universitätsangehörigen mit Blick auf die derzeitige Infektionslage in Zeiten mit Corona die Durchführung von Veranstaltungen (außerhalb der Lehre) in Präsenz im Innen- und Außenbereich ermöglichen.

Für die Durchführung einer Veranstaltung gilt der Handlungsrahmen für Präsenzveranstaltungen an der UR (außerhalb der Lehre). Die Kapazitätsobergrenze für die Veranstaltungen ergibt sich aus der maximalen Personenanzahl, welche sich unter Beachtung der Hygieneregeln in den Räumen aufhalten dürfen. Weitere Informationen sind im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Grundsätzliches > Handlungsrahmen zu Durchführung von Präsenzveranstaltungen (außer Lehrveranstaltungen) erfasst.

Externe Veranstaltungen, für die Räume an der UR durch Dritte angemietet werden, dürfen vorerst bis zum 30.09.2021 weiterhin nicht stattfinden. 

Für Lehrveranstaltungen in Präsenz gelten gesonderte Regelungen, welche im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen > Studium und Digitale Lehre > Handlungsrahmen zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in Präsenz erfasst sind.

Vielen Dank Ihnen allen für Ihre Beiträge zur Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebs.

Dr. Jan Tamm 
Kanzler


Zurück zu allen Meldungen