Besonderheiten für SHK beim Prozess "Unfall anzeigen"

Wurde auf Grund eines Arbeits-, Wege- oder Sportunfalls ein Durchgangsarzt besucht, muss die „Unfallanzeige Beschäftigte“ ausgefüllt und vom Fachvorgesetzten unterschrieben werden. Diese Unfallanzeige ist nicht an das Studienbüro, sondern an die Stabsstelle Arbeitssicherheit (per Mail oder Hauspost) zu schicken.

Diese und weitere Informationen finden Sie im DLP im Prozess „Unfall anzeigen“, sowie in der Handlungsanleitung Unfall anzeigen

Kristin Schakel
Stabsstelle Arbeitssicherheit (Stab A) 


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