Anpassung der Kinderkrankengeldtage pro Elternteil und Kind (Tarifbeschäftigte & Beamte)

Am 10.1. informierten wir Sie darüber, dass für die Tarifbeschäftigten die Anzahl der Kinderkrankengeldtage pro Eltern und Kind in 2024 und 2025 angepasst wurde. Für die Beamten gelten andere Regelungen, die jetzt vom Land aktualisiert wurden. Die Dauer des Sonderurlaubs für Kindeserkrankungen bei Beamten beträgt

  • für jedes Kind längstens bis zu 13 Arbeitstage im Urlaubsjahr, für alle Kinder zusammen höchstens 30 Arbeitstage im Urlaubsjahr
  • bei alleinerziehenden Beamten für jedes Kind längstens bis zu 26 Arbeitstage im Urlaubsjahr, für alle Kinder zusammen höchstens 60 Arbeitstage im Urlaubsjahr.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt  gern zur Verfügung.

Manuela Kahl und Michael Heberer
Personalservice


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