Anpassung auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Elternteil und Kind (Tarifbeschäftigte)

Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, würde nun wieder die reguläre Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten. Der § 45 Abs. 2a SGB V wurde angepasst, sodass der Anspruch auf die Kinderkrankengeldtage 2024 und 2025 wie folgt geregelt ist:

  • Elternteile können jeweils 15 Kinderkrankengeldtage pro Kind beziehen (statt 10), 
  • Alleinerziehende pro Kind 30 Arbeitstage (statt 20). 
  • die Gesamtzahl der jährlichen Anspruchstage pro Elternteil steigt auf 35 Arbeitstage (statt 25)
  • und für Alleinerziehende auf insgesamt 70 Arbeitstage pro Jahr (statt 50).

Für Beamte und Beschäftigte mit nicht gesetzlich versicherten Kinder gelten andere Regelungen. Bisher liegen uns dazu aber noch keine Hinweise des Landes M-V vor, daher sind diese Informationen aus eigenen Recherchen.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gern zur Verfügung.

Manuela Kahl und Michael Heberer
Personalservice


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