Organisation des Dienstbetriebs inkl. Bescheinigung Finanzamt Homeoffice

Kontakt

Hotline für Beschäftigte

Tel: + 49 381-498 1331
Erreichbarkeit: 
Montag - Donnerstag 08:00-16:00 Uhr
Freitag 08:00-13:00 Uhr

s31.dienstleistungsportal@uni-rostock.de

Die Organisation des Dienstbetriebes ist für Fachvorgesetzte in der aktuellen Situation besonders herausfordernd.

Einerseits sind alle Beschäftigten verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen; andererseits sind im eingeschränkten Betrieb der UR einige Kompetenzen besonders relevant und andere Kompetenzen werden nicht oder nicht im sonst üblichen Maße benötigt. Einige Arbeitsleistungen lassen sich aufgrund der Art der Tätigkeit problemlos im Homeoffice erbringen; andere Arbeitsleistungen sind nur am Arbeitsplatz in der UR möglich, mit den entsprechenden Konsequenzen zum Beispiel für Beschäftigte aus Risikogruppen oder mit betreuungspflichtigen Kindern.

Wir bitten um Verständnis für die aktuelle Situation und Ihre Unterstützung im Sinne der UR in ihrer Gesamtheit. Bei Rückfragen in Einzelfällen wenden Sie sich bitte an die bekannten Ansprechpartner.

Arbeitszeiterfassung

Gemäß DV Gleitzeit haben nichtwissenschaftliche Beschäftigte Arbeitszeitnachweise zu führen. Diese Regelung wurde im Zusammenhang mit der Schließung der UR am 13.03.2020 vorübergehend ausgesetzt.

Ab dem 01.05.2020 wird die Regelung zur Führung von Arbeitszeitnachweisen gemäß DV Gleitzeit wieder in Kraft gesetzt und gilt uneingeschränkt.

Der Aufbau von Arbeitszeitguthaben oder  Arbeitszeitdefizit über das in der DV Gleitzeit festgeschriebene Maß ist nicht gestattet; entsprechende Stunden dürfen durch die Fachvorgesetzten nicht anerkannt werden und sind zu streichen.

Stand: 23.10.2020

Zuweisung anderer Arbeitsaufgaben

Fachvorgesetzte sind berechtigt und verpflichtet, den Beschäftigten andere als die üblichen Arbeitsaufgaben zuzuweisen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung aufgrund der aktuellen Situation nicht oder nicht im vollen Umfang erbracht werden kann.

Stand: 23.10.2020

Möglichkeiten zur Vermeidung von Arbeitszeitdefiziten

Ist eine (vorübergehende) Zuweisung von anderen Arbeitsaufgaben nicht möglich, kann der Fachvorgesetzte

  • anweisen, dass Arbeitszeitguthaben abgebaut wird,
  • den Beschäftigten bitten, Resturlaub aus 2019 zu nehmen,
  • den Beschäftigten bitten, seinen Urlaub für 2020 vorzuverlegen, um einen möglichst störungsfreien Universitätsbetrieb im Anschluss an die pandemiebedingte Verschiebung sicherzustellen und einer ggf. erforderlichen Urlaubssperre zu entgehen.

Stand: 23.10.2020

Pflicht zur Anzeige von Arbeitszeitdefiziten

Wenn die genannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind und beim Beschäftigten weiterhin ein über die Regelung der DV Gleitzeit hinausgehendes Arbeitszeitdefizit entsteht, ist dies durch den Fachvorgesetzten im Personaldezernat anzuzeigen. Eine teilweise oder vollständige Freistellung von Beschäftigten durch den Fachvorgesetzten ist nicht zulässig.

Stand: 23.10.2020

Bescheinigung über Homeoffice für das Finanzamt

Für jeden Arbeitstag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in häuslichen Wohnung erbracht haben, kann eine Pauschale von 5 € (höchstens 600€ im Jahr) steuerlich in Abzug gebracht werden. Fachvorgesetzte können Beschäftigten eine entspreche Bestätigung ausstellen.

Die Anzahl der Tage, die Sie ausschließlich im Homeoffice beschäftigt waren, können Sie sich vom/von der Fachvorgesetzten bestätigen lassen. Hierzu haben wir ein kurzes Formular erstellt.

Beachten Sie, dass Sie nur wahrheitsgemäße Angaben machen und Urlaubstage oder Sonderurlaubstage nicht zu bestätigen sind. Natürlich müssen auch die Kosten für Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung an diesen Tagen entfallen. Voraussetzung ist auch, dass kein Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurde.

Für die Einkommensteuererklärung wird durch das Finanzamt eine Werbekostenpauschale i.H.v. 1000 € pro Jahr anerkannt. Nur wenn diese überschritten wird, also höhere Kosten geltend gemacht werden sollen, ist die o.g. Bescheinigung überhaupt sinnvoll.

Stand: 22.04.2022