Zwei Wege zur Impfung für Beschäftigte der UR

Beschäftigte der UR haben aktuell zwei Möglichkeiten, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen:

  1. Seit dem 06.05.2021 werden in den Fakultäten und Einrichtungen Impfbescheinigungen zur Bestätigung der Impfpriorität Stufe 3 ausgestellt. Den Impftermin im Impfzentrum, beim Facharzt oder Hausarzt müssen Sie selbst vereinbaren; die Impfbescheinigung ist vorzulegen. Bitte informieren Sie sich in ihrer Fakultät oder Einrichtung, wie Sie die Impfbescheinigung erhalten können.
     
  2. Bereits seit April 2021 bieten wir in Kooperation mit der UMR die Impfung mit Astrazeneca an; für eine solche Impfung können Sie sich hier anmelden. Die Impftermine sind in der Regel freitags und werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Wir informieren Sie per E-Mail über Ihren Impftermin und bitten diejenigen um Geduld, die noch keinen Impftermin erhalten haben.

Wichtig: Die Impfbescheinigung kann für alle Beschäftigten der UR, auch für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte ausgestellt werden. Für die Impfung mit Astrazeneca gelten Ausschlusskriterien, unter anderem werden an der UMR Frauen unter 45 Jahren nicht geimpft.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unter 0381- 498 1331 an die Hotline für Beschäftigte oder per E-Mail an s3.dienstleistungsportaluni-rostockde.

Im Auftrag
Isabelle Turinsky 
Servicezentrum Personal- und Organisationsentwicklung (S3)

 


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