Zur Erinnerung: In den Gebäuden der UR ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen

Seit dem 19.10.2020 sind Personen in den Gebäuden der UR verpflichtet, in gemeinschaftlich genutzten Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) zu tragen.
Dies gilt für:

  • Beschäftigte, 
  • Studierende, 
  • Angehörige von Organisationen und Unternehmen, die die Gebäude der UR nutzen,
  • externe Dienstleister, Zulieferer, Kooperationspartner sowie alle anderen Personen, die sich in den Gebäuden der UR aufhalten. 

Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen können. Die Hygienekonzepte für Lehrveranstaltungen, Labore und Veranstaltungen sind weiterhin gültig; zu den Details informieren Sie sich bitte im Dienstleistungsportal unter CORONA Sonderinformationen.

Die Infektionslage ist aktuell besonders dynamisch. Zum Schutz unserer Universität und der Gesundheit jedes Einzelnen ist es mir wichtig, Sie auf die geltenden Regelungen nochmals hinzuweisen. Weiterhin bitte ich Sie, sich regelmäßig im Dienstleistungsportal zu informieren. Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Hotline für Beschäftigte unter der Rufnummer 0381 -498 1331. 

Vielen Dank für Ihr Engagement. Bitte achten Sie auf sich, auf Ihnen nahe stehende Personen, auf Ihre Kolleginnen und Kollegen und bitte bleiben Sie gesund.

Dr. Jan Tamm 
Kanzler


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