**Korrektur** Wichtige Informationen zum Zahlungsverkehr

**Update: Das WKM hat uns am 02.10.2025 über die korrekte Bezeichnung des Kontoinhabers informiert. Wir haben den nachfolgenden Text entsprechend korrigiert und bitten um Beachtung.** 

Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.

Beachten Sie daher folgende Hinweise:

1. Zahlungseingänge:

Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Zahlungspflichtigen, die ihrerseits die Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen.

Abweichende Empfängerdaten (also bei den Bankdaten der UR) können zu Fehlermeldungen führen und Zahlungspflichtige bei der Freigabe der Zahlung verunsichern bzw. zu einem verspäteten Zahlungseingang bei uns führen. Daher ist es wichtig, dass Sie die Zahlungspflichtigen frühzeitig darüber informieren, den exakten Namen des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben.

Für die Universität Rostock lautet der Kontoinhaber (bei der Deutschen Bundesbank): Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Landeszentralkasse

Bitte nutzen Sie ab sofort nur noch die angepassten Rechnungsformulare im Prozess “Einnahme erheben”. Wenn Sie eigene Vorlagen verwenden, passen Sie diese bitte umgehend mit der Angabe des Kontoinhabers Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Landeszentralkasse an.

2. Zahlungsausgänge:

Hier prüfen wir derzeit noch die Anforderungen der Landeszentralkasse. Erforderliche Anpassungen in den Stammdaten der Zahlungsempfänger werden intern vorgenommen. Über mögliche Änderungen im Prozess informieren wir an dieser Stelle erneut.

Jessica Benecke
Belegbearbeitung und Steuern


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