Aus diesem Grund sind z. B. nur die Kosten erstattungsfähig, die bei Nutzung der 2. Wagenklasse (2. Kl.) der Deutschen Bahn unter Berücksichtigung des Großkundenrabatts anfallen. Alle möglichen Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu gehören beispielsweise Wochen- oder Monatskarten, BahnCard, Jobticket, Netz- oder Zeitkarten. Ebenfalls eingeschlossen sind Spartarife der Deutschen Bahn – nach Abwägung hinsichtlich der erforderlichen Buchungs- und Stornierungsbedingungen zum Buchungszeitpunkt.
Wird eine höhere als die 2.Klasse der Bahn genutzt, sind alle zum Zeitpunkt der Buchung verfügbaren Angebote inkl. aller angebotenen Sparpreise beizufügen. Als Nachweis sind Screenshots der Bahnseiten aus dem Internet ausreichend. Dieser Kostenvergleich vom Buchungstag ist der Reisekostenabrechnung zwingend beizufügen.
WICHTIG: Die 1. Wagenklasse ist nutzbar, erstattet werden können nach dem LRKG M-V jedoch nur die Kosten der 2. Klasse.
Weitere Informationen finden Sie im Dienstleistungsportal > Serviceleistungen > Thematisch > Haushalt > Reisen im Prozess "Dienstreise bzw. sonstige Reise reisekostenrechtlich genehmigen". Hier sind unter anderem die erforderlichen Dokumente sowie „Fragen zu Dienstreisen und Reisekostenabrechnungen“ erfasst.
Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.
Tanja Machendanz
Sachgebiet Reisekosten (D2.4)