Aus aktuellem Anlass möchte die Reisekostenstelle informieren, dass ab sofort für Dienstreisen in EU-Mitgliedsstaaten, in EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und dem Vereinten Königreich auch Beamte auf dem notwendigen A1- bzw. Entsendungsantrag ihre Rentenversicherungsnummer anzugeben haben. Gleiches gilt für Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Bereits in der DLP-Nachricht vom 07.02.2023 informierte die Reisekostenstelle zu diesem Thema.
Sollte keine Rentenversicherungsnummer vorliegen, ist die Rentenversicherungsnummer von der dienstlich reisenden Person vor Antragstellung direkt per E-Mail bei der Deutsche Rentenversicherung Bund anzufragen.
In der Mail an die Deutsche Rentenversicherung Bund ist dringend darauf hinzuweisen, dass aufgrund einer kurzfristig anstehenden Dienstreise und der damit verbundenen A1- bzw. Entsendungsbeantragung um die Zusendung der persönlichen Rentenversicherungsnummer gebeten wird. Folgende personenbezogene Daten der dienstlich reisenden Person sind per E-Mail zu übermitteln:
Betreff: Eilt sehr - A1 / Entsendung
- Vor- und Zuname
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum und –Ort
- Staatsangehörigkeit
Beispiel:
Max Mustermann
Musterallee 1
18000 Musterstadt
Geb.-Datum: 01.01.1999
Geb.-Ort: Musterstadt
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Weitere Informationen zu A1 bzw. Entsendungen finden Sie auch hier im Dienstleistungsportal unter „Dokumente“. Bei Fragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen der Reisekostenstelle gerne zur Verfügung. Vielen Dank für die Beachtung dieser Regelungen und für Ihre Unterstützung.
Tanja Machendanz
D2.4 Sachgebiet Reisekosten