Wichtige Hinweise zur Meldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit

Mit Einführung der eAU seit dem 01.01.2023 erhalten gesetzlich krankenversicherte Tarifbeschäftigte und Beamte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform zur Vorlage beim Arbeitgeber. Es besteht aber weiterhin die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer beim Fachvorgesetzten sowie beim Personalservice. Dauert die AU länger, sind Sie verpflichtet, eine neue Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen. Auch wenn die Erkrankung länger als 6 Wochen (Zeitraum der Entgeltfortzahlung) besteht, muss eine weiterführende AU angezeigt werden.

Es erfolgt keine automatische Übermittlung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Krankenkasse an die Universität Rostock. Für Ihre Meldung an das Dezernat Personal und Personalentwicklung nutzen Sie bitte die zur Verfügung stehenden Online-Formulare.

Bitte beachten Sie dazu auch unser Rundschreiben im Dienstleistungsportal. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen das Team Entgelt selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Anne-Kathrin Rohde und Manuela Kahl
Dezernat Personal und Personalentwicklung (D4)


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