Änderung bei Zahlungen an natürliche Personen

Mit der umfassenden Änderung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Mitteilungsverordnung - MV) zum 1. Januar 2025 ist es notwendig, dass wir die Datenerfassung erweitern.

Die Änderungen müssen rückwirkend zum 1. Januar 2024 umgesetzt und wirksam sein, da ab dem Kalenderjahr 2024 anfallende Daten unter die Änderung der Mitteilungsverordnung 2025 fallen. Die Mitteilung an die Finanzverwaltung hat grundsätzlich die in § 93c Absatz 1 Nummer 2 AO genannten Daten zu enthalten (insbes. Angaben zur mitteilungspflichtigen Stelle sowie Angaben zur Identifizierung des Betroffenen).

Zu erfassen sind folgende Daten:

  • Name, Vorname
  • Meldeanschrift mit Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort
  • NEU: Geburtsdatum
  • NEU: Steueridentifikationsnummer (11-stellige Steuer-ID)

Auszahlungen können nur noch erfolgen, wenn für Betroffene diese Daten vollständig zur Verfügung stehen. Die Daten werden in Form von Zahlungspartner-Informationen in HIS FSV gespeichert und für Auszahlungen und ggf. Rückerstattungen herangezogen.

Bei betroffenen Prozessen im Dezernat 2 werden die Vorlagen entsprechend ergänzt und über das DLP zur Verfügung gestellt (bspw. Vergabe von Aufträgen an natürliche Personen, Lehr- und Gastvorträge). Bei dezentralen Prozessen ergänzen Sie bitte Ihre eigenen Vorlagen (bspw. Hochschulsport, Musiker, Honorare für Dienstleistungen, Landesgraduiertenförderung, sonstige Stellen, die Stipendien vergeben). Detaillierte Informationen können Sie hier nachlesen.

Achten Sie bitte außerdem auf die korrekte Rechnungslegung durch die betroffenen Personen (Angabe der o.g. Daten auf der Rechnung).

Jessica Benecke
SG 2.06 Belegbearbeitung und Steuern


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