Weitere Hinweise zum Tarifabschluss und zur ersten Zahlung der Inflationszulage

Am 11.12. hatten wir Sie über die Grundsätze der Tarifeinigung vom 9.12.2023 informiert.

Mittlerweile haben wir in Erfahrung bringen können, dass das Landesamt für Finanzen (LAF) die erste Rate des Inflationsausgleiches noch nicht im Dezember 2023 auszahlen kann. Die Zahlung wird erwartungsgemäß erst im neuen Jahr erfolgen. Derzeit werden die Durchführungshinweise für die Inflationszahlungen für das LAF vom Land erarbeitet, denn für die Zahlung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Es gilt eine Stichtagsregelung, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestanden haben und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden haben muss. Dem Entgelt gleichgestellt sind Mutterschutzgeld, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss, aber nicht das Elterngeld. Teilzeitbeschäftigte (auch Eltern, die nicht voll in Elternzeit sind) erhalten den Inflationsausgleich anteilmäßig.

Zum 1. November 2024 werden die Tabellenentgelte um 200 EUR und ab 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent angehoben. Der Mindestbetrag über beide Erhöhungsschritte beträgt 340 EUR.

In der Tarifeinigung ist zugesagt, dass diese auf die Beamten übertragen werden soll. Dies ist dann aber für jedes Bundesland jeweils durch das Landesparlament noch zu beschließen.

Im Rahmen der Entgeltumwandlung ermöglichen viele Arbeitgeber und auch der Bund ein Fahrradleasing. Innerhalb des Tarifgebietes der Länder fehlte bisher dazu eine rechtliche Grundlage. Dazu ist mit § 19 b eine Öffnungsklausel für die Entgeltumwandlung zum Fahrradleasing vereinbart worden. Das bedeutet aber noch nicht, dass (oder wie) dies vom Land auch umgesetzt wird. Das muss erst entschieden werden vom Land. Hierzu vorab ein Hinweis: oft wird gemeint, diese Art von Leasing sei günstig. Beschäftigte und Arbeitgeber sparen (nämlich Sozialversicherungsbeiträge) und die Umwelt gewinnt auch. Meist gewinnen aber nur die Fahrradleasinggeber, die Versicherungssummen machen das Ganze sehr teuer! Die Beschäftigten verlieren Rentenpunkte und Hauptverlierer sind die Sozialkassen. Daher sind auch die Gewerkschaften hier sehr kritisch.

Wir werden Sie zum Tarifabschluss weiter informieren. Bisher liegen uns aber keine Durchführungshinweise o.ä. vom Land vor, daher sind diese Informationen eigene Recherchen. Im Internet finden Sie aber auch FAQ und Hinweise der Gewerkschaften, wenn Sie sich weiter informieren möchten.

Christine Radtke
Koordinatorin Personalservice (S41)


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