Zur Einsparung von Betriebskosten hat die Hochschulleitung entschieden, die Universität über die Weihnachtsfeiertage im Zeitraum vom 23.12.2019 bis 01.01.2020 zu schließen. Dieser Regelung hat der Gesamtpersonalrat am 21.02.2019 zugestimmt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gebeten in der Schließzeit Urlaubstage in Anspruch zunehmen bzw. gemeinsam mit dem/der Fachvorgesetzten eine Einigung zutreffen, nach der die Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet werden kann (Zeitausgleich). Für die Arbeitstage nach der Schließzeit (02.01. und 03.01.2020) soll Urlaub ermöglicht werden, sofern die/der Beschäftigte diesen beantragt und dem keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
Nähere Information entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben unter: Informationen > Personalangelegenheiten > Personalrechtliche Rundschreiben.
Christine Radtke
Dezernat Personal und Personalentwicklung